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Dieser Abschnitt behandelt Patente als Schutzinstrumente biotechnologischer Erfindungen. Er beschreibt das Wesen von Patenten, die Möglichkeiten und Grenzen ihrer Erteilung und ihre Bedeutung für Wissenschaft und Industrie.
Ein Patent ist …
Patente bilden eine rechtliche Grundlage für die wirtschaftliche Nutzung einer Erfindung. Sie gewähren ab dem Datum der Patentanmeldung das Recht, andere für begrenzte Zeit (in Europa üblicherweise 20 Jahre) von der wirtschaftlichen Nutzung einer Erfindung auszuschließen. Gegen eine Patentverletzung durch Wettbewerber kann der Inhaber rechtliche Schritte einleiten. Trotz dieses Schutzes unterliegt der Erfolg einer patentierten Erfindung weiterhin den Gesetzen des Marktes. Spätestens 18 Monate nach dem ersten Anmeldetag muss der Erfinder die Einzelheiten des Patents der Öffentlichkeit mitteilen, was den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt fördert. Auch durch Lizenzerwerb während der Patentlaufzeit und freie Nutzung des Patents nach dessen Ablauf ist ein freier Informationsaustausch gewährleistet. Patente werden auf Erfindungen (Erkenntnissen zur Lösung eines technischen Problems), nicht aber auf Entdeckungen oder wissenschaftliche Theorien erteilt. Die Erfindung muss neuartig (der Gesellschaft noch nicht bekannt) sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Für einen „Durchschnittsfachmann“ mit normalen Erfahrungen und Fähigkeiten in der entsprechenden Technologie darf die Erfindung nicht naheliegend sein und sie muss als patentierungsfähiger Gegenstand angesehen werden können. Patente werden hingegen nicht erteilt, wenn die Erfindung gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstößt.
Biotechnologische Erfindungen
Auch ein neuartiger, sequenzierter und klonierter DNA-Abschnitt ist eine Erfindung – bei schlüssigem Nachweis seiner Funktion und gewerblicher Anwendbarkeit (z. B. für die Arzneimittelproduktion). DNA ist eine chemische Substanz wie auch das (patentierte) Antibiotikum Penicillin: Nicht dessen Isolierung, sondern sein Einsatz zur Bekämpfung von Krankheitserregern war patentwürdig. Transgene Tiere oder Pflanzen erfüllen ebenso alle erforderlichen Kriterien für eine Patenterteilung (ihre kommerziellen Anwendungen wurden in Kapitel 4 beschrieben) und stehen damit – wie auch patentierte Gene oder Stammzellen – im Zentrum einer sehr kontroversen gesellschaftlichen Diskussion über Biotechnologie-Patente. Kritiker befürchten „Patente auf Leben“ und die kommerzielle Reduzierung der Natur auf ihre biochemischen Bestandteile. Hier zieht die 1998 verabschiedete Europäische Richtlinie zum Schutz biotechnologischer Erfindungen (98/44/EG) jedoch klare Grenzen: Nicht patentierbar sind demnach in der EU der menschliche Körper und seine Bestandteile (z. B. Körperflüssigkeiten, Organe, darin vorhandene Nukleinsäuren etc.) in ihrem natürlichen Zustand, weil dies gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Menschenwürde verstoßen würde. Ebenso nicht patentfähig sind natürlich vorkommende Pflanzensorten und Tierrassen. Für Pflanzensorten existieren überdies eigene gewerbliche Schutzrechtssysteme (Sortenschutzrecht).
Wen schützen und wem nützen Patente in der Biotechnologie?
Insbesondere für Großunternehmen stellen Patente einen überlebenswichtigen Schutz vor Nachahmung dar und gewährleisten, dass die z. T. sehr hohen Kosten für Forschung und Entwicklung (siehe Kapitel 3.1.1) wieder erwirtschaftet werden können. Gleichwohl bleiben für die Vermarktung bis zum Patentablauf auf Grund der Patentzulassungsverfahren oft nur wenige Jahre. Für wissenschaftliche Institute sowie kleine und mittelständische Biotechnologie-Unternehmen (mit weit weniger Kapital) stellen Patente und Lizenzen den Wert der Forschungsqualität und Leistungsfähigkeit unter Beweis. Sie steigern die Attraktivität gegenüber Lizenznehmern, Kooperationspartnern und Geldgebern, fördern somit also die wissenschaftliche und kommerzielle Zusammenarbeit sowie eine marktorientierte Umsetzung technischer Neuerungen. Aktivitäten der Übertragung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Wirtschaft durch Kooperation, Lizenznahme oder Lizenzvergabe bezeichnet man als Technologietransfer.
Patentierung (pdf - Poster)
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